Informationen zur Bitte um Aufnahme in die Bruder- und Schwesternschaft
Jedem lebendigen, freien Mann und jedem lebendigen, freien Weib ist es gestattet, den Beitritt zur Bruder- und Schwesternschaft zu erbitten.
Eine solche Bitte um Aufnahme hat unter Abgabe einer privaten Willenserklärung unter Einhaltung strenger Formalien über die dafür beauftragte administrative Zentrale zu erfolgen.
Die generelle Voraussetzung für eine mögliche Aufnahme in die Bruder- und Schwesternschaft ist jedoch zunächst die ausdrückliche Empfehlung eines Fürsprechers. Ein Fürsprecher ist ein der Administration bekannter Bruder oder eine bekannte Schwester.
Liegt eine solche Empfehlung von einem Fürsprecher vor, so kann durch den Mann oder das Weib eine grundsätzliche Interessensbekundung bezüglich der Aufnahme an die Bruder- und Schwesternschaft übermittelt werden. Liegen die entsprechenden Voraussetzungen für die weiteren Schritte vor, so wird sich die Administration der Bruder- und Schwesternschaft des Vorgangs annehmen.