Bruder- und Schwesternschaft

Bruder- und Schwesternschaft
Bruder- und Schwesternschaft

Die „Bruder- und Schwesternschaft freier, lebendiger Männer und Weiber“ besteht als eigenständige Bruder- und Schwesternschaft ausdrücklich vollkommen unabhängig vom Verein Weltengeschwister-Gesandtschaft.

Jedem freien, lebendigen Mann und jedem freien, lebendigen Weib ist es gestattet, den Beitritt zur Bruder- und Schwesternschaft zu erbitten. Dies hat per Willenserklärung und Ehrenwort unter Achtung und Anerkennung der geschriebenen und ungeschriebenen Regeln und Mysterien der Bruder- und Schwesternschaft zu geschehen. Für alle Männer und Weiber der Bruder- und Schwesternschaft gilt privates, substantielles Recht und sie sind stets Gott und ihrem Gewissen verpflichtet.

Die Leitung und Zentrale der internen, administrativen Belange der Bruder- und Schwesternschaft erfolgt durch den Verein Weltengeschwister-Gesandtschaft. Dieser ist auch dazu befugt, die Bruder- und Schwesternschaft im Öffentlichen zu vertreten.

Die Ablehnung oder Aufnahme in die „Bruder- und Schwesternschaft – freier, lebendiger Männer und Weiber“ erfolgt durch die administrative Zentrale. Die Angehörigkeit zur Bruder- und Schwesternschaft steht in keinem Bezug zum Stimmrecht eines Mitglieds beim Verein Weltengeschwister-Gesandtschaft. Es können Mitglieder mit und ohne Stimmrecht der Bruder- und Schwesternschaft beitreten.